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Fragen und Antworten

Die Pflicht ab dem 12.08.2026

Warum brauche ich ab dem 12.08.2026 einen Bevollmächtigten?

An diesem Tag beginnt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zu gelten. Sie verlangt, dass Händler ohne Niederlassung in Deutschland einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen, der ihre verpackungsrechtlichen Pflichten wahrnimmt. Ohne Bevollmächtigten ist der Versand an deutsche Endkunden ab diesem Tag nicht mehr zulässig.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, englisch „Packaging and Packaging Waste Regulation"). Sie gilt ab dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Händler mit grenzüberschreitendem Versand ist ihre wichtigste Neuerung die Pflicht, in jedem Zielland ohne eigene Niederlassung einen Bevollmächtigten zu benennen.

Was ist aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) geworden?

Das Verpackungsgesetz ist seit dem 12.08.2026 aufgehoben. An seine Stelle ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) getreten, das die europäische Verpackungsverordnung PPWR in Deutschland umsetzt. Für Sie ändert sich an den Grundlagen wenig: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bleibt zuständig, das Register LUCID bleibt bestehen, und die Registrierungspflicht gilt weiter. Neu ist die Pflicht für Händler ohne Sitz in Deutschland, einen Bevollmächtigten zu benennen. Wenn Sie noch Unterlagen mit dem Stichwort VerpackG haben: Die Paragrafen heißen heute anders, die Pflicht dahinter ist dieselbe geblieben.

Gilt das auch für kleine Shops mit wenigen Paketen?

Ja. Es gibt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz und keine Ausnahme für Kleinunternehmen. Die Pflicht beginnt mit dem 1. verpackten Paket an einen Endkunden in Deutschland.

Welche Verpackungen zählen dazu?

Alles, was Ihre Ware umhüllt, schützt oder transportiert: der Versandkarton, die Versandtasche, Füllmaterial, Klebeband und die Produktverpackung selbst. Gezählt wird in Kilogramm je Materialart (z. B. Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Glas, Aluminium). Bei kleinen Versendern reichen dafür Schätzung und Wiegen einiger typischer Pakete. Nicht dazu zählen Transportverpackungen wie Paletten, Stretchfolie und Umreifungsband, mit denen Ware an Lager oder Geschäftskunden geht: Sie werden in LUCID registriert, brauchen aber keine Lizenz.

Was ist LUCID?

LUCID ist das öffentliche Verpackungsregister der deutschen Registerstelle. Jeder Händler muss dort registriert sein, die Registrierung ist kostenlos und muss nach deutschem Recht vom Händler selbst vorgenommen werden. Mit unserer Anleitung dauert das rund 15 Minuten.

Was ist ein duales System?

Duale Systeme organisieren in Deutschland die Sammlung und das Recycling von Verkaufsverpackungen. Jeder Händler muss seine Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren und dafür ein Entgelt nach Gewicht und Material zahlen. Als Ihr Bevollmächtigter wickeln wir das für Sie ab.

Ich habe schon eine LUCID-Nummer. Kann ich trotzdem bestellen?

Ja, für Sie ist es sogar einfacher. Tragen Sie Ihre LUCID-Nummer direkt im Bestellformular ein, dann entfällt die Registrierung komplett. Nach der Auftragsbestätigung tragen Sie uns nur noch in Ihrem bestehenden LUCID-Konto als Bevollmächtigten ein, das dauert rund 5 Minuten.

Meine Verpackungen sind schon über ein duales System lizenziert. Was buche ich dann?

Nur die Bevollmächtigung für 170 € im Jahr. Setzen Sie dafür im Bestellformular das Häkchen „bereits lizenziert", dann entfällt das Lizenzentgelt und Ihre bestehende Lizenzierung läuft für das laufende Lizenzjahr unverändert weiter. Ab dem folgenden Lizenzjahr übernehmen wir die Lizenzierung. Die Jahresabschlussmeldung mit den tatsächlichen Mengen für dieses Jahr geben Sie noch bei Ihrem bisherigen System ab, die identischen Mengen tragen wir für Sie in LUCID ein.

Ich habe schon einen Lizenzvertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich dort kündigen?

Für das laufende Lizenzjahr läuft Ihre bestehende Lizenzierung unverändert weiter, Sie buchen bei uns nur die Bevollmächtigung mit dem Häkchen „bereits lizenziert". Ab dem folgenden Lizenzjahr übernehmen wir die Lizenzierung Ihrer Mengen. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter nehmen Sie selbst vor, es gelten dessen Fristen, meist zum Ende des Kalenderjahres.

Worin unterscheiden sich Bevollmächtigter und duales System?

Der Bevollmächtigte ist Ihr gesetzlich vorgeschriebener Vertreter in Deutschland, er erfüllt Ihre Melde- und Registerpflichten. Das duale System ist die Entsorgungsorganisation, die Ihre Verpackungen in Deutschland sammelt und recycelt, dafür zahlen Sie das Lizenzentgelt. Sie brauchen beides, und als Ihr Bevollmächtigter koordinieren wir beides für Sie.

Wen es betrifft

Ich liefere nur an Unternehmen, nicht an Privatkunden. Betrifft mich das trotzdem?

In der Regel ja, wenn auch anders. Wer ausschließlich an Gewerbekunden liefert, bringt keine systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen in Verkehr und braucht dafür kein duales System. Für Transportverpackungen, gewerbliche Verkaufs- und Umverpackungen gelten stattdessen Rücknahme- und Dokumentationspflichten (§ 39 VerpackDG). Seit dem 01.07.2022 gilt die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID zudem für alle Verpackungsarten, und damit auch für reine B2B-Verpackungen. Buchen können Sie die Bevollmächtigung direkt im Bestellformular mit der Option „Wir liefern ausschließlich an Geschäftskunden“: Das Lizenzentgelt entfällt dann, Sie zahlen nur die 170 € im Jahr.

Wer gilt als Hersteller, wenn ich über Fulfillment oder Dropshipping verkaufe?

Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts ist, wer verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig auf dem deutschen Markt bereitstellt. Bei Dropshipping und Fulfillment hängt das davon ab, wer die Ware im eigenen Namen an den Kunden in Deutschland verkauft und wer die Verpackung befüllt. Der Lagerdienstleister ist es in der Regel nicht. Schildern Sie uns Ihre Konstellation, wenn Sie unsicher sind.

Mein Kunde in Deutschland importiert die Ware selbst. Was gilt dann?

Dann bringt nicht der ausländische Verkäufer, sondern der deutsche Importeur die Ware erstmals auf den deutschen Markt. Die verpackungsrechtlichen Pflichten treffen in diesem Fall den Importeur. Entscheidend ist, wer die Ware nach den Lieferbedingungen tatsächlich einführt, nicht wo der Vertrag geschlossen wurde.

Kosten, Vertrag und wir

Was kostet mich das insgesamt?

Unsere Vergütung beträgt 170 € für 12 Monate ab Vertragsschluss, nicht pro Kalenderjahr: Wer im September bestellt, ist bis zum September des Folgejahres abgedeckt. Dazu kommt das Lizenzentgelt des dualen Systems, und das gilt pro Kalenderjahr: 35 € Grundbetrag plus ein Preis je Kilogramm und Materialart, für das ganze laufende Jahr einschließlich der schon versendeten Pakete. Nach Jahresende rechnen wir mit den tatsächlichen Mengen ab. Alle Preise zzgl. USt., bei gültiger EU-USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.

Verdienen Sie am Lizenzentgelt des dualen Systems mit?

Nein. Das Lizenzentgelt berechnen wir exakt nach der Preisliste des dualen Systems und reichen es ohne Aufschlag an Sie durch. Unsere gesamte Vergütung sind die 170 € pro Jahr.

Wie kann ich bezahlen?

Nach dem Absenden der Bestellung wählen Sie Ihre Zahlungsart bei unserem Zahlungsdienstleister Mollie. Zur Wahl stehen Kreditkarte und Debitkarte, PayPal und Banküberweisung, dazu länderspezifische Verfahren wie iDEAL, Bancontact, eps, Przelewy24, Bancomat Pay, MB Way und Multibanco. Gezahlt wird im Voraus für das Vertragsjahr, die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Verstöße gegen das deutsche Verpackungsrecht können mit Bußgeldern bis 200.000 € je Fall geahndet werden, zusätzlich droht ein Vertriebsverbot für den deutschen Markt. Marktplätze wie Amazon prüfen die Registrierung und sperren Angebote ohne gültige LUCID-Nummer.

Ich habe eine Abmahnung wegen fehlender LUCID-Registrierung erhalten. Was jetzt?

Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, für die rechtliche Antwort ist ein Anwalt für Wettbewerbsrecht zuständig. Parallel muss die Ursache weg: LUCID-Registrierung und Systembeteiligung, als Händler ohne Sitz in Deutschland zusätzlich der Bevollmächtigte. Die einzelnen Schritte stehen in unserem Ratgeber LUCID-Abmahnung.

Ich verkaufe nur über Amazon, eBay oder Etsy. Betrifft mich das trotzdem?

Ja. Für die Pflicht zählt, dass Ihre Ware verpackt bei deutschen Endkunden ankommt. Der Verkaufskanal spielt keine Rolle, und die Marktplätze verlangen die Nachweise zusätzlich selbst.

Welche Nummer trage ich bei Amazon, eBay, Etsy oder TikTok ein?

Ihre eigene LUCID-Registrierungsnummer (DE plus 13 Ziffern), die Sie vom Verpackungsregister erhalten. Sie ist Ihre EPR-Nummer für Verpackungen in Deutschland, und die Marktplätze prüfen sie im öffentlichen Register. Unsere Bevollmächtigten-ID gehört nur in Ihr LUCID-Konto, nicht in den Marktplatz. Bei TikTok Shop wählen Sie die Kategorie für Deutschland (Verpackungen) und lassen den Schalter „kein Hersteller“ aus, denn die Nummer ist Ihre eigene.

Ablauf und Fristen

Wie läuft die Beauftragung ab, und ab wann darf ich versenden?

5 Schritte: 1. Sie bestellen und zahlen online, das dauert rund 5 Minuten. 2. Sie unterschreiben die Vollmacht, per Post oder elektronisch. 3. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie unsere Bevollmächtigten-ID und Ihre persönliche LUCID-Anleitung. 4. Sie registrieren sich in LUCID oder tragen uns in Ihrem bestehenden Konto als Bevollmächtigten ein. 5. Wir bestätigen die Bevollmächtigung in LUCID. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt und Sie können nach Deutschland versenden.

Unter welchem Namen finde ich Sie im LUCID-Formular?

In LUCID tragen Sie den Bevollmächtigten über seine Registrierungsnummer ein. Unsere Bevollmächtigten-ID erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung zusammen mit Ihrer persönlichen Anleitung, sobald Zahlung und unterschriebene Vollmacht vorliegen; zum Schutz vor Missbrauch veröffentlichen wir sie nicht vorab.

Wie funktioniert die Vollmacht?

Die Vollmacht muss nach deutschem Recht schriftlich und auf Deutsch erteilt werden. Sie haben dafür die Wahl. Standard: Sie drucken die Vollmacht aus, unterschreiben und senden uns das Original per Post, die einzigen Kosten sind Ihr Porto. Ohne Postweg: Sie signieren im Browser mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über den Signaturdienst Skribble, mit einmaliger Identitätsprüfung, siehe die nächste Frage. Beide Wege sind rechtlich gleichwertig. Wichtig beim Postweg: Es zählt nur das Original mit eigenhändiger Unterschrift, ein Scan oder Fax genügt nicht. Unterschreiben muss eine vertretungsberechtigte Person, zum Beispiel die Geschäftsführung; die Kontaktperson im Bestellformular kann jemand anderes sein, dann nennen Sie uns kurz den Namen der unterschreibenden Person. Für die elektronische Signatur brauchen Sie einen gültigen Reisepass (EU-Bürger auch Personalausweis) und ein Smartphone; scheitert die Prüfung, etwa an der Handynummer, stellen wir Ihren Auftrag kostenlos auf den Postweg um.

Warum muss ich mich ausweisen?

Die Identitätsprüfung betrifft nur die elektronische Signatur, beim Postweg entfällt sie. Die Vollmacht braucht die Schriftform des § 126 BGB. Elektronisch erfüllt das nur die qualifizierte elektronische Signatur, und die setzt nach Artikel 24 der EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS) eine Prüfung Ihrer Identität voraus. Das gilt bei jedem Anbieter.

In der Praxis dauert die Prüfung rund 10 Minuten und läuft über Ihr Smartphone: Ausweisdokument scannen, kurzes Video von sich aufnehmen. Ein Reisepass wird aus allen Ländern akzeptiert. Der externe Prüfdienst berechnet dafür einmalig 24,50 €, die Gebühr geht vollständig an ihn. Danach unterschreiben Sie mit einem Klick. Ihre Ausweisdaten sehen wir nie, wir erfahren nur, dass die Prüfung erfolgreich war.

Ich verkaufe Getränke in Einwegflaschen oder Dosen. Gilt für mich etwas anderes?

Ja, zusätzlich. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unterliegen der Pflicht zur Teilnahme an einem bundesweiten Pfandsystem (§ 46 VerpackDG) sowie eigenen Kennzeichnungsregeln. Diese Pflichten kommen zu Registrierung und Systembeteiligung hinzu. Sprechen Sie uns an, bevor Sie uns beauftragen, damit wir den Umfang klären.

Welche Fristen muss ich kennen?

2 Termine: Der Bevollmächtigte muss ab dem 12.08.2026 vor der nächsten Lieferung benannt sein. Danach gibt es 1 wiederkehrenden Termin pro Jahr, an dem Sie uns Ihre Verpackungsmengen melden; wir erinnern Sie rechtzeitig und reichen die Meldung fristgerecht ein (gesetzliche Frist für die Jahresmeldung: 15. Mai des Folgejahres).

Ich habe noch nie etwas gemeldet. Bekomme ich Probleme für die Vergangenheit?

Die Register- und Meldepflichten gelten für ausländische Versender seit 2019. Versäumnisse der Vergangenheit liegen in Ihrer Verantwortung; wir stellen Sie ab Vertragsbeginn richtig auf und melden ab dann fristgerecht.

Wie schnell bin ich startklar?

Die Beauftragung dauert rund 5 Minuten, Ihre LUCID-Registrierung mit unserer Anleitung rund 15 Minuten. Für die Unterschrift der Vollmacht rechnen Sie beim Postweg mit der Brieflaufzeit zu uns, bei der elektronischen Signatur mit einmalig rund 10 Minuten für Ausweisprüfung und Unterschrift. Nach Zahlungseingang und unterschriebener Vollmacht erledigen wir Bestätigung und Meldungen in der Regel innerhalb weniger Werktage, spätestens innerhalb von 10 Werktagen.

Brauche ich in anderen EU-Ländern ebenfalls Bevollmächtigte?

Ja. Die Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR gilt je Zielland: Wer auch nach Frankreich oder Österreich verkauft, braucht dort ebenfalls einen Bevollmächtigten. rep-germany.de deckt Deutschland ab, den größten E-Commerce-Markt der EU.

Bieten Sie auch WEEE, Batterien, GPSR oder andere Länder an?

Nein. rep-germany.de deckt ausschließlich die Verpackungspflichten in Deutschland ab: Bevollmächtigter, Verpackungslizenz und Datenmeldungen in LUCID. Für Elektrogeräte (WEEE), Batterien, die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und für andere EU-Länder nennen wir keine Anbieter.

Wer steht hinter rep-germany.de?

Die R&R Vivendi GbR aus Bad Bentheim in Deutschland, im Verpackungsregister LUCID als Bevollmächtigte registriert. Roman Rötting führt seit über 20 Jahren Handelsfirmen mit Auslandsversand über eigene Onlineshops, Amazon und eBay, ist selbst als Hersteller in LUCID registriert und beauftragt für Auslandsverkäufe Bevollmächtigte in anderen Ländern. Roman Breitenbach, Webentwickler und Unternehmer, verantwortet die technische Abwicklung. Wir kennen das System von beiden Seiten.

Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündige ich?

Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Endet der Vertrag, beenden wir die Bevollmächtigung in LUCID; ab dann brauchen Sie für weitere Lieferungen nach Deutschland einen anderen Bevollmächtigten.