Fragen und Antworten
Die Pflicht ab dem 12.08.2026
Warum brauche ich ab dem 12.08.2026 einen Bevollmächtigten?
An diesem Tag beginnt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zu gelten. Sie verlangt, dass Händler ohne Niederlassung in Deutschland einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen, der ihre verpackungsrechtlichen Pflichten wahrnimmt. Ohne Bevollmächtigten ist der Versand an deutsche Endkunden ab diesem Tag nicht mehr zulässig.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, englisch „Packaging and Packaging Waste Regulation"). Sie gilt ab dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Händler mit grenzüberschreitendem Versand ist ihre wichtigste Neuerung die Pflicht, in jedem Zielland ohne eigene Niederlassung einen Bevollmächtigten zu benennen.
Gilt das auch für kleine Shops mit wenigen Paketen?
Ja. Es gibt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz und keine Ausnahme für Kleinunternehmen. Die Pflicht beginnt mit dem 1. verpackten Paket an einen Endkunden in Deutschland.
Welche Verpackungen zählen dazu?
Alles, was Ihre Ware umhüllt, schützt oder transportiert: der Versandkarton, die Versandtasche, Füllmaterial, Klebeband und die Produktverpackung selbst. Gezählt wird in Kilogramm je Materialart (z. B. Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Glas, Aluminium). Bei kleinen Versendern reichen dafür Schätzung und Wiegen einiger typischer Pakete.
Was ist LUCID?
LUCID ist das öffentliche Verpackungsregister der deutschen Registerstelle. Jeder Händler muss dort registriert sein, die Registrierung ist kostenlos und muss nach deutschem Recht vom Händler selbst vorgenommen werden. Mit unserer Anleitung dauert das rund 15 Minuten.
Was ist ein duales System?
Duale Systeme organisieren in Deutschland die Sammlung und das Recycling von Verkaufsverpackungen. Jeder Händler muss seine Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren und dafür ein Entgelt nach Gewicht und Material zahlen. Als Ihr Bevollmächtigter wickeln wir das für Sie ab.
Worin unterscheiden sich Bevollmächtigter und duales System?
Der Bevollmächtigte ist Ihr gesetzlich vorgeschriebener Vertreter in Deutschland, er erfüllt Ihre Melde- und Registerpflichten. Das duale System ist die Entsorgungsorganisation, die Ihre Verpackungen in Deutschland sammelt und recycelt, dafür zahlen Sie das Lizenzentgelt. Sie brauchen beides, und als Ihr Bevollmächtigter koordinieren wir beides für Sie.
Wen es betrifft
Ich liefere nur an Unternehmen, nicht an Privatkunden. Betrifft mich das trotzdem?
In der Regel ja, wenn auch anders. Wer ausschließlich an Gewerbekunden liefert, bringt keine systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen in Verkehr und braucht insoweit kein duales System. Für Transportverpackungen, gewerbliche Verkaufs- und Umverpackungen gelten stattdessen Rücknahme- und Dokumentationspflichten (§ 15 VerpackG). Seit dem 01.07.2022 gilt die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID zudem für alle Verpackungsarten, und damit auch für reine B2B-Verpackungen.
Wer gilt als Hersteller, wenn ich über Fulfillment oder Dropshipping verkaufe?
Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts ist, wer verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig auf dem deutschen Markt bereitstellt. Bei Dropshipping und Fulfillment hängt das davon ab, wer die Ware im eigenen Namen an den Kunden in Deutschland verkauft und wer die Verpackung befüllt. Der Lagerdienstleister ist es in der Regel nicht. Schildern Sie uns Ihre Konstellation, wenn Sie unsicher sind.
Mein Kunde in Deutschland importiert die Ware selbst. Was gilt dann?
Dann bringt nicht der ausländische Verkäufer, sondern der deutsche Importeur die Ware erstmals auf den deutschen Markt. Die verpackungsrechtlichen Pflichten treffen in diesem Fall den Importeur. Entscheidend ist, wer die Ware nach den Lieferbedingungen tatsächlich einführt, nicht wo der Vertrag geschlossen wurde.
Kosten, Vertrag und wir
Was kostet mich das insgesamt?
Unsere Vergütung beträgt 170 € pro Jahr. Dazu kommt das Lizenzentgelt des dualen Systems für Ihre tatsächliche Verpackungsmenge; die Höhe hängt von Gewicht und Materialart ab. Sie erhalten 1 Rechnung pro Jahr mit beiden Positionen. Alle Preise zzgl. USt., bei gültiger EU-USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Verstöße gegen das deutsche Verpackungsrecht können mit Bußgeldern bis 200.000 € je Fall geahndet werden, zusätzlich droht ein Vertriebsverbot für den deutschen Markt. Marktplätze wie Amazon prüfen die Registrierung und sperren Angebote ohne gültige LUCID-Nummer.
Ich verkaufe nur über Amazon, eBay oder Etsy. Betrifft mich das trotzdem?
Ja. Für die Pflicht zählt, dass Ihre Ware verpackt bei deutschen Endkunden ankommt. Der Verkaufskanal spielt keine Rolle, und die Marktplätze verlangen die Nachweise zusätzlich selbst.
Ablauf und Fristen
Wie funktioniert die Vollmacht?
Die Vollmacht muss nach deutschem Recht schriftlich und auf Deutsch erteilt werden. Bei uns geschieht das elektronisch: Nach Ihrer Zahlung erhalten Sie das Dokument über den Signaturdienst Skribble und unterschreiben es im Browser mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Beim ersten Mal weisen Sie sich einmalig aus, siehe die nächste Frage. Papier und Post sind nicht nötig.
Warum muss ich mich ausweisen?
Weil die Unterschrift sonst nicht gilt. Die Vollmacht braucht die Schriftform des § 126 BGB. Elektronisch erfüllt das nur die qualifizierte elektronische Signatur, und die setzt nach Artikel 24 der EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS) eine Prüfung Ihrer Identität voraus. Das gilt bei jedem Anbieter, daran führt kein Weg vorbei außer Papier und Post.
In der Praxis dauert das rund 10 Minuten und läuft über Ihr Smartphone: Ausweisdokument scannen, kurzes Video von sich aufnehmen. Ein Reisepass wird aus allen Ländern akzeptiert. Die Prüfung ist einmalig, danach unterschreiben Sie mit einem Klick. Ihre Ausweisdaten sehen wir nie, wir erfahren nur, dass die Prüfung erfolgreich war.
Ich verkaufe Getränke in Einwegflaschen oder Dosen. Gilt für mich etwas anderes?
Ja, zusätzlich. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unterliegen der Pflicht zur Teilnahme an einem bundesweiten Pfandsystem (§ 31 VerpackG) sowie eigenen Kennzeichnungsregeln. Diese Pflichten kommen zu Registrierung und Systembeteiligung hinzu. Sprechen Sie uns an, bevor Sie uns beauftragen, damit wir den Umfang klären.
Welche Fristen muss ich kennen?
2 Termine: Der Bevollmächtigte muss ab dem 12.08.2026 vor der nächsten Lieferung benannt sein. Danach gibt es 1 wiederkehrenden Termin pro Jahr, an dem Sie uns Ihre Verpackungsmengen melden; wir erinnern Sie rechtzeitig und reichen die Meldung fristgerecht ein (gesetzliche Frist für die Jahresmeldung: 15. Mai des Folgejahres).
Ich habe noch nie etwas gemeldet. Bekomme ich Probleme für die Vergangenheit?
Die Register- und Meldepflichten gelten für ausländische Versender seit 2019. Versäumnisse der Vergangenheit liegen in Ihrer Verantwortung; wir stellen Sie ab Vertragsbeginn richtig auf und melden ab dann fristgerecht.
Wie schnell bin ich startklar?
Die Beauftragung dauert rund 5 Minuten. Dazu kommen einmalig rund 10 Minuten für Ausweisprüfung und Unterschrift der Vollmacht und rund 15 Minuten für Ihre LUCID-Registrierung mit unserer Anleitung. Nach Zahlungseingang und unterschriebener Vollmacht erledigen wir Bestätigung und Meldungen in der Regel innerhalb weniger Werktage, spätestens innerhalb von 10 Werktagen.
Brauche ich in anderen EU-Ländern ebenfalls Bevollmächtigte?
Ja. Die Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR gilt je Zielland: Wer auch nach Frankreich oder Österreich verkauft, braucht dort ebenfalls einen Bevollmächtigten. rep-germany.de deckt Deutschland ab, den größten E-Commerce-Markt der EU.
Wer steht hinter rep-germany.de?
Die R&R Vivendi GbR aus Bad Bentheim in Deutschland, im Verpackungsregister LUCID als Bevollmächtigte registriert. Roman Rötting führt seit über 20 Jahren Handelsfirmen mit Auslandsversand über eigene Onlineshops, Amazon und eBay, ist selbst als Hersteller in LUCID registriert und beauftragt für Auslandsverkäufe Bevollmächtigte in anderen Ländern. Roman Breitenbach, Webentwickler und Unternehmer, verantwortet die technische Abwicklung. Wir kennen das System von beiden Seiten.
Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündige ich?
Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Endet der Vertrag, beenden wir die Bevollmächtigung in LUCID; ab dann brauchen Sie für weitere Lieferungen nach Deutschland einen anderen Bevollmächtigten.