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rep-germany.de Authorized Representative in Germany

Brauche ich einen Bevollmächtigten in Deutschland?

Höchstens 4 Fragen bis zum Ergebnis.

Frage 1: Hat Ihr Unternehmen eine Niederlassung in Deutschland?

Frage 2: Liefern Sie Waren an Kunden in Deutschland?

Egal ob über den eigenen Onlineshop oder über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy.

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Frage 3: Gehen die Lieferungen an private Endkunden?

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Frage 4: Ist die Ware verpackt (Karton, Versandtasche, Füllmaterial)?

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Ergebnis: Ja, Sie brauchen ab dem 12.08.2026 einen Bevollmächtigten in Deutschland.

Ohne benannten Bevollmächtigten dürfen Sie ab diesem Tag nicht mehr nach Deutschland liefern. Es gibt keine Mindestmenge, die Pflicht beginnt mit dem 1. Paket. Zusätzlich gelten für Sie schon heute die Registrierungs- und Meldepflichten des deutschen Verpackungsrechts.

Diese Rolle übernehmen wir für 170 € im Jahr.

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Ergebnis: Mit einer Niederlassung in Deutschland brauchen Sie keinen Bevollmächtigten.

Die Pflicht trifft nur Unternehmen ohne deutsche Niederlassung. Ihre übrigen Pflichten (Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldung) erfüllen Sie als inländisches Unternehmen selbst. Was LUCID und das duale System sind, erklären unsere Fragen und Antworten.

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Ergebnis: Auch bei reinem B2B-Verkauf haben Sie Pflichten.

Wer ausschließlich an Gewerbekunden liefert, braucht für diese Lieferungen kein duales System, denn systembeteiligungspflichtig sind nur Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Für Ihre Transportverpackungen, gewerblichen Verkaufs- und Umverpackungen gelten dafür Rücknahme- und Dokumentationspflichten (§ 15 VerpackG).

Wichtig: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID gilt seit dem 01.07.2022 für alle Verpackungsarten und damit auch für reine B2B-Verpackungen. Ob Sie zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen müssen, hängt davon ab, welche Verpackungen Sie tatsächlich nach Deutschland bringen.

Wenn Ihr Fall damit nicht geklärt ist, schildern Sie ihn uns kurz.

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Ergebnis: Nach Ihren Angaben sind Sie nicht betroffen.

Ohne Lieferungen nach Deutschland oder ohne Verpackungen brauchen Sie keinen Bevollmächtigten. Ändert sich Ihr Geschäft, wiederholen Sie den Test.

Grenzfälle wie Fulfillment, Dropshipping oder Lieferungen an Gewerbekunden erklären unsere Fragen und Antworten.

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