Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der R&R Vivendi GbR, Ochtruper Straße 34a, 48455 Bad Bentheim, vertreten durch die Gesellschafter Roman Rötting und Roman Breitenbach (nachfolgend „Anbieterin"), und ihren Kunden über Leistungen als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 2 VerpackG und Art. 45 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) sowie über damit verbundene Melde- und Unterstützungsleistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Anbieterin übernimmt für den Kunden die Funktion der Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Verpackungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der gesondert erteilten schriftlichen Vollmacht; er umfasst nach § 35 Abs. 2 VerpackG sämtliche Pflichten des Kunden nach dem deutschen Verpackungsrecht mit Ausnahme der Registrierung nach § 9 VerpackG.
(2) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: die Unterstützung und Anleitung des Kunden bei dessen Registrierung im Verpackungsregister LUCID (die Registrierung selbst obliegt nach § 9 VerpackG dem Kunden), der Abschluss des Systembeteiligungsvertrags im eigenen Namen der Anbieterin für die Verpackungsmengen des Kunden, die Übermittlung der vom Kunden mitgeteilten Verpackungsmengen an das System und an das Verpackungsregister, die Entgegennahme behördlicher Mitteilungen sowie die Aufbewahrung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen.
(3) Nicht geschuldet sind: die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten, Rechts- oder Steuerberatung sowie Leistungen für andere Produktbereiche oder andere Staaten, sofern nicht gesondert vereinbart.
(4) Die Beteiligungsentgelte des Systems für die Verpackungsmengen des Kunden trägt wirtschaftlich der Kunde. Sie werden von der Anbieterin transparent abgerechnet und sind vom Kunden im Voraus zu zahlen. Meldungen an das System und an LUCID erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 3 Vertragsschluss und Leistungsbeginn
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Anbieterin in Textform zustande.
(2) Die Anbieterin wird tätig, sobald folgende Voraussetzungen vollständig vorliegen: die unterzeichnete Vollmacht, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie der vollständige Zahlungseingang.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung der Anbieterin beträgt 170 € je Vertragsjahr. Sie ist mit Vertragsschluss fällig und wird im Voraus gezahlt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; bei Kunden mit gültiger EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
(2) Die Beteiligungsentgelte des Systems (§ 2 Abs. 4) sind nicht Bestandteil der Vergütung nach Abs. 1. Sie richten sich nach den tatsächlichen Verpackungsmengen des Kunden und werden jährlich abgerechnet; Mehr- oder Mindermengen werden mit der folgenden Jahresrechnung ausgeglichen.
(3) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB).
(4) Registriert sich der Kunde nicht im Verpackungsregister LUCID (§ 5 Abs. 4), kann die Anbieterin die Systembeteiligung nicht vornehmen, weil diese zwingend die Registrierungsnummer des Kunden voraussetzt. Die Anbieterin erstattet in diesem Fall die vereinnahmten Beteiligungsentgelte, soweit sie noch nicht an das System abgeführt worden sind. Die Vergütung nach Abs. 1 bleibt geschuldet, da die Anbieterin ihre Leistungen (Erstellung der Vollmacht, Mitteilung der Bevollmächtigten-ID, Bereitstellung der Anleitung, Leistungsbereitschaft) erbracht hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Anbieterin alle für die Mandatsausübung erforderlichen Angaben, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere die Verpackungsmengen je Materialart innerhalb der von der Anbieterin mitgeteilten Fristen.
(2) Für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Anbieterin übermittelt die Angaben ohne inhaltliche Prüfung an das System und die zuständigen Stellen.
(3) Änderungen der Stammdaten (Firma, Anschrift, Vertretungsverhältnisse, Marken, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) teilt der Kunde unverzüglich mit.
(4) Der Kunde nimmt die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nach § 9 VerpackG selbst vor und benennt die Anbieterin dabei als Bevollmächtigte. Diese Registrierung ist höchstpersönlich und kann von der Anbieterin nicht übernommen werden. Der Kunde teilt der Anbieterin die ihm zugeteilte Registrierungsnummer unverzüglich mit.
(5) Die Anbieterin fordert die Jahresmengen jeweils zu Beginn des Kalenderjahres an und erinnert den Kunden danach mindestens zweimal. Liefert der Kunde die Angaben nicht, setzt die Anbieterin spätestens zum 1. April eine Nachfrist bis zum 20. April und weist dabei auf die Folgen hin. Verstreicht auch diese Frist, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und das Mandat nach § 7 Abs. 3 niederzulegen. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Meldungen ohne Angaben des Kunden abzugeben oder Mengen zu schätzen.
(6) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist die Anbieterin für hieraus entstehende Folgen nicht verantwortlich; § 9 bleibt unberührt.
§ 6 Freistellung
(1) Der Kunde stellt die Anbieterin, ihre Gesellschafter und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern, Gebühren und Kosten frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt hat, insbesondere durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben.
(2) Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung, Niederlegung des Mandats
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die fällige Vergütung oder die Beteiligungsentgelte trotz Mahnung und Nachfrist nicht zahlt, erforderliche Angaben trotz Aufforderung nicht liefert oder erkennbar unrichtige Angaben macht.
(3) Mit Beendigung des Vertrags ist die Anbieterin berechtigt und verpflichtet, das Mandat gegenüber den zuständigen Stellen niederzulegen und die auf den Kunden bezogenen Registereinträge entsprechend beenden bzw. anpassen zu lassen. Auf die Rechtsfolgen einer fehlenden Bevollmächtigung (u. a. Vertriebsverbot in Deutschland) wird hingewiesen.
(4) Die Anbieterin legt das Mandat rechtzeitig vor Ablauf gesetzlicher Meldefristen nieder, wenn ihr die für die Meldung erforderlichen Angaben des Kunden trotz Nachfrist nach § 5 Abs. 5 nicht vorliegen. Eine Erstattung der Vergütung findet in diesem Fall nicht statt; bereits vereinnahmte, aber noch nicht abgeführte Beteiligungsentgelte werden erstattet.
§ 8 Leistungserbringung, Fristen
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen innerhalb von 10 Werktagen, nachdem sämtliche Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 vorliegen. Fristen für Mengenmeldungen setzen die rechtzeitige Datenlieferung des Kunden nach § 5 voraus.
(2) Höhere Gewalt sowie Störungen bei Registerstellen, Behörden oder Systemen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen.
§ 9 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
(3) Werden diese Bedingungen in mehreren Sprachfassungen bereitgestellt, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 31.07.2026